Im Landkreis Rastatt ist das Grundwasser auf rund 127 Quadratkilometern mit PFAS belastet – verursacht durch die Aufbringung von PFAS-haltigem Papierschlamm-Kompost auf die Böden; die Papierschlämme hatte ein regionaler Komposthändler von 14 Papierfabriken erhalten. Details dazu finden Sie hier: 👉PFAS in Rastatt und Mittelbaden.
Das Trinkwasser der Region muss deswegen gereinigt werden, alle Wasserversorger sind betroffen: Die Stadtwerke Rastatt mussten eines ihrer drei Wasserwerke stilllegen, in den beiden verbleibenden Anlagen wurden große Aktivkohlefilter installiert, die die PFAS zurückhalten. Die Kosten sind enorm und als Konsequenz mussten die Stadtwerke den Wasserpreis erhöhen. Für Olaf Kaspryk, den Geschäftsführer der Stadtwerke, wäre es deshalb auch "wünschenswert, wir hätten in Deutschland eine Verursacherhaftung über die gesamte Wertschöpfungskette, also von der Entwicklung über die Produktion, den Handel und die Nutzung bis zur Entsorgung. Das würde von vornherein zu einem sorgsameren Umgang mit Stoffen führen und auch den Gerichten die Arbeit erleichtern.“ (PM der Stadtwerke Rastatt, s.u.).
Um zumindest einen Teil der PFAS-bedingten Kosten erstattet zu bekommen, hatten die Stadtwerke den Komposthändler bereits vor sechs Jahren auf 6,5 Millionen Euro Schadensersatz verklagt.
Am 23. Februar 2026 wurde vor dem Landgericht in Baden-Baden der Leiter der PFAS-Geschäftsstelle am Landratsamt Rastatt, Reiner Söhlmann, als Zeuge gehört. Dabei ging es um die Frage, wie man die PFAS-Belastung der Äcker bestimmt hatte. Weitere Prozesstage waren am 27. Oktober 2025 und am 14. März 2022, die hier chronologisch dargestellt werden.
Chronologie der PFAS-Verhandlungstage (direkt anklickbar):
- Wie ist die Verteilung der PFAS auf den Äckern? (23.2.206)
- Was sagt der Gutachter zu der Belastung? (25.10.2025)
- Erster Verhandlungstag im Kloster Lichtenthal (14.3.2022)
Prozess um PFAS-Belastung geht weiter; Ackerschlagsgenaue Belastung der Flächen wird diskutiert
Der PFAS-Prozess am Landgericht Baden-Baden ging am 23. Februar 2026 in die nächste Runde. Geklärt werden sollte, ob die Belastung der Felder ackerschlagsgenau vorliegt, das heißt, ist es wirklich so, dass belastete neben unbelasteten Flächen liegen und wie wurde das festgestellt? Dazu wurde der Leiter der PFAS-Geschäftsstelle am Landratsamt Rastatt, Reiner Söhlmann vor der Erste Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden als Zeuge befragt. Den Vorsitz hatte der Präsident des Landgerichts Frank Konrad Brede, die beiden Beisitzerinnen waren die Richterin am Landgericht Katrin Flum sowie die Richterin Helena Schroeter.
Wie an den beiden vorherigen Prozesstagen im Oktober 2025 und im März 2022 erschien der Vimbucher Komposthändler Franz Vogel persönlich vor Gericht, begleitet von seiner Tochter, der Prokuristin des Unternehmens. Vertreten wurde er von dem Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. Als eigene Sachverständige brachte er den Diplom-Geologen Michael Kasper sowie der Diplom-Ingenieur Hans-Norbert Marx mit.
Für die Stadtwerke Rastatt waren die beiden Rechtsanwälte Dominik Greinacher und Dieter Eckert sowie Michael Reinhard von der Firma Arcadis als fachliche Beratung vor Ort.
Wie wurde die Belastung der Flächen bestimmt?
Als die Meldung der Stadtwerke Rastatt eingegangen sei, dass das Grundwasser der Wasserwerke mit PFAS belastet sei, habe das Gesundheitsamt angeordnet, alle Trinkwasserbrunnen im Landkreis zu untersuchen, erklärte Reiner Söhlmann. Nur im südlichen Landkreis habe man PFAS gefunden und zunächst an Industrie oder Feuerlöschschaum als Ursache gedacht .
Der Brunnen in Hügelsheim sei allerdings ebenfalls belastet gewesen und da seien im Zustrom nur Äcker gewesen. Durch weitere Nachforschungen sei man dann auf den Komposthändler gestoßen, der Papierschlämme angenommen und verteilt habe. Das sei ihm im Jahr 2008 untersagt worden. Man habe dann herausfinden müssen, welche Landwirte das Material angenommen hätten und habe so letztendlich die Namen und den Zeitraum eingrenzen können. Es seien alle Flächen untersucht worden, die zwischen 1999 und 2008 bewirtschaftet wurden und die mit Material vom Komposthändler beaufschlagt wurden.
Auf zwei Karten konnte man die unterschiedlich belasteten Flächen, die dicht nebeneinander leigen, deutlich erkennen. Bei den Messungen habe eine große Dringlichkeit bestanden, möglichst schnell möglichst alle Flächen zu erfassen, erklärte Söhlmann. Denn zum einen sei es um die Frage der Verbrauchersicherheit gegangen, zum anderen auch darum, die Landwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Von manuell zu maschinell, 25 Flächen pro Tag
Bei der Probennahme habe man sich nach den geltenden Vorgaben gerichtet. Zunächst seien die Proben manuell gezogen worden und damit habe man sieben bis acht Flächen pro Tag geschafft. Später habe man eine Subunternehmer beauftragt, der die Proben maschinell gezogen habe, damit habe man 20-25 Flächen pro Tag geschafft. Dabei sei man in Form eines W's über das Feld gegangen, um einen möglichst breiten Bereich abdecken zu können. Die Proben wurde im Horizont bis zu 30 cm Tiefe genommen, 20-25 pro Feld, die man noch vor Ort zu einer Mischprobe vereinigt habe. „Bei dem Ganzen ist immer ein Mitarbeiter des Landratsamtes mit dabei gewesen“, betonte Söhlmann. Diese Mischproben seien dann im Labor auf rund 20 PFAS analysiert worden und wenn der erlaubte PFAS-Wert überschritten wurde, seien die Äcker als belastet eingestuft worden.
So habe sich nach und nach das Muster ergeben. Die Messungen würden auch heute noch fortlaufend ergänzt, denn wenn eine Kommune beispielsweise ein Baugebiet ausschreiben würde, seien die PFAS-Bodenuntersuchungen eingeschlossen, die Ergebnisse würden dann an das Landratsamt weitergegeben.
„Nicht-Kunden“ haben keine belasteten Flächen
Außerdem habe man auch die Ergebnisse von Flächen, auf die kein Material aufgebracht worden sei; „dabei haben wir festgestellt, dass die „Nicht-Kunden“ auch regelmäßig nicht belastete Flächen hatten“, betont Söhlmann.
Die PFAS gelangen aus den Böden in das Grundwasser und verteilen sich mit dem Grundwasserstrom, mit dem sie auch die Wasserwerke der Trinkwasserversorger erreichen. Für Dominik Greinacher stellte sich die Frage, ob die Bodenbelastungen die Ursache der Grundwasserbelastungen sein würden?
Die Frage wurde von Reiner Söhlmann bejaht, die Bodenbelastungen seien die sichere Ursache der Grundwasserbelastungen.
In der folgenden Befragung von Reiner Söhlmann durch Andreas Conzelmann und Michael Kasper ging es dann erneut um die Frage, inwieweit Klärschlämme doch beteiligt sein könnten, wo Klärschlämme ausgebracht worden wären und wieso das Landratsamt sich sicher sei, dass diese nicht ursächlich gewesen seien.
Und die Papierfabriken?
Das führte dann direkt zu den Papierfabriken, die ihre Abwässer nicht in die kommunalen Kläranlagen einleiten würden, so Söhlmann. Dort habe man eigene Abwasserbehandlungsanlagen, in denen auch deren Klärschlamm anfallen würde. Das gereinigte Wasser der Fabriken würde dann direkt in die Murg eingeleitet.
Die Papierfabriken hätten den eigenen Schlamm auf eigenen oder anderen Deponien gelagert, was seit 2005 nicht mehr erlaubt sei. Die Firma Vogel hätte diese Papierschlämme plus Fangstoffe aus der Produktion angenommen, was von der Tochter des Komposthändlers zurückgewiesen wurde; man hätte keine industriellen Schlämme aus den Papierfabriken angenommen.
Die Frage des Vorsitzenden Richters Brede, ob die Schlämme, die aus dem Murgtal gekommen seien, nie auf die Felder gedurft hätten, bejahte Söhlmann.
Vergleich als Option?
Der Vorsitzende Richter Brede brachte zum Abschluss des Verhandlungstages erneut einen Vergleich ins Spiel und stellte eine Zahlung von einer Million Euro in den Raum – bei Einnahmen der Beklagten von rund 1,5 Millionen Euro und deutlich höherem Schaden der Stadtwerke.
Andreas Conzelmann wollte an dem heutigen Gerichtstag keine Stellungnahme dazu abgeben.
Dominik Greinacher und Dieter Eckert werden den Vorschlag an Olaf Kaspryk von den Stadtwerken Rastatt weiterleiten. Beide sehen durch den heutigen Prozesstag die Position der Stadtwerke erhärtet, aber Dieter Eckert zeigte sich im Hinblick auf diesen Verhandlungstag „deutlich irritiert, da die Gegenseite unentwegt Nebelkerzen zündet“.
Der Vorsitzende Richter Brede beraumte dann für den 16. März einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung an.
Links zu dem Vorgehen bei Bodenuntersuchungen:
- Bugsel et al: https://link.springer.com/article/10.1007/s00216-021-03463-9
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/kommissionen-beiraete/fachbeirat-bodenuntersuchungen-fbu#mitglieder-und-verffentlichungen-des-fbu
------------------------------------------------------------
Die Verhandlung Stadtwerke Rastatt – Komposthändler geht in die nächste Runde
Am 27. Oktober 2025 wurde vor dem Landgericht in Baden-Baden erneut „in Sachen PFAS“ verhandelt.
In dem Zivilverfahren der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen die Umweltpartner Vogel AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen Inverkehrbringen von vermeintlich PFC-belastetem Kompostmaterial hatte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden den Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Den Vorsitz hatte der Präsident des Landgerichts, Dr. Frank Konrad Brede, die beiden Beisitzerinnen waren die Richterin am Landgericht Katrin Flum sowie die Richterin Helena Schroeter. Im Mai 2019 hatten die Stadtwerke Klage eingereicht, im März 2022 war der letzte Verhandlungstag. Damals erging im Nachgang ein Beweisbeschluss, in dem das Gericht die Erstellung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hat. Das liegt nun vor und wurde von Dr. Dietmar Barkowski, Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten aus Ostwestfalen erstellt.
Der Komposthändler erschien persönlich, begleitet von seiner Tochter, der Prokuristin des Unternehmens. Vertreten wurde er von dem Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. Als eigene Sachverständige brachte er den Diplom-Geologen Michael Kasper sowie der Diplom-Ingenieur Hans-Norbert Marx mit; letzterer begleitet den Komposthändler regelmäßig zu den diversen Verhandlungen. Für die Stadtwerke Rastatt waren der Geschäftsführer Olaf Kaspryk, Dr. Michael Reinhard von der Firma Arcadis und die beiden Rechtsanwälte Dr. Dominik Greinacher und Dieter Eckert. Sie sollten allerdings in den kommenden vier Stunden wenig zu Wort kommen.
Ein kleiner Exkurs in die Tiefen der Chemie
Denn die Verhandlung wurde zunächst dominiert von sehr vielen, sehr detaillierten und sehr spezifischen Fragen von Michael Kasper an den Gutachter; profunde Chemiekenntnisse waren hier als Zuhörer von Vorteil.
Es ging um Aspekte wie um das Ausbreitungsverhalten der PFAS, um deren Bindung an den Boden, die Auswaschung, den pH-Wert, langkettige und kurzkettige PFAS und die Rolle der Vorläufersubstanzen. Man lernte Begriffe wie Chromatografie-Effekt, der relevant ist, wenn sich Stoffe unterschiedlich schnell ausbreiten. Adsorption und Desorption oder auch Fingerprint und Clusteranalysen wurden von Dr. Barkowski ebenfalls erläutert. Es ging weiter mit den Wasserwerken Rauental und Niederbühl, dem Zustrom des belasteten Wassers, den Grundwassermessstellen, dem Sog, der bei der Wasserentnahme entsteht und mit Begriffen wie Perfluorcarbonsäuren, Perfluorsulfonsäuren.
Was gelangt vom Boden ins Grundwasser?
Hinter all den detaillierten Ausführungen stand letztendlich die Frage, ob die gefundene PFAS-Konzentration und Verbreitung mit den PFAS in den Böden erklärt werden können und ob das PFAS-Muster der Böden und des Grundwassers (GW) durch die Imprägnierungsmittel der Papierindustrie erklärt werden können oder nicht. Den Zuhörern wurde klar, dass man weit davon entfernt ist, alle Imprägnierungsmittel von Papieren zu kennen – Barkowski verwies in dem Zusammenhang auf das Umweltbundesamt, das PFAS-Verbindungen auflistet, die zur Papier-Imprägnierung verwendet werden. Es wurde aber ebenfalls klar, dass man trotzdem genug weiß, um diese Frage mit „Ja“ beantworten zu können; ja, die Imprägnierungsmittel können die PFAS-Belastung erklären. Man bekam anhand dieser Detailfragen und -Antworten übrigens auch als Nicht-Chemiker eine Vorstellung von der Komplexität des Ganzen, die eine einfache Beantwortung der Fragen eben nicht so einfach machte.
Landwirtschaft, Klärschlämme und umfangreiche Versuche zu den Einzelheiten
Dann wandte sich Kasper den landwirtschaftlichen Flächen zu, von denen durch die Messungen eine Ackerschlagsgenaue PFAS-Konzentration unterschiedlicher Höhe nachgewiesen wurde. Dieser Punkt war dann einmal unstrittig, aber die Ursachen wurden erneut, wie in vielen Verhandlungen zuvor, kontrovers diskutiert. Ob man denn andere Ursachen wie Industrie, Gewerbe oder Klärschlamm kategorisch ausschließen können und inwieweit die Murg bei Hochwasser ebenfalls zu der GW-Belastung beitragen könnte?
Der Vorsitzende Richter betonte, die Frage nach möglichen Alternativen zu dem Papierschlamm-Kompost als Ursache sei eine der Kernfragen des Prozesses.
Barkowski verwies in dem Zusammenhang auf Versuche, die unter genau definierten Bedingungen durchgeführt worden seien und deren Ergebnisse mit den Werten in der Region verglichen wurden (Lysimeter-Versuche, Fluortec-Studie sowie Untersuchung belasteter Bodenproben und Abgleich mit den PFAS-Imprägnierungsmitteln). Die Laborergebnisse würden die vorliegenden Belastungswerte und Muster erklären können, so Barkowski.
PFAS im Klärschlamm als Hauptbelastungsquelle auszuschließen
Dieser Punkt ist schon seit vielen Jahren strittig und die Klärschlämme werden von dem Komposthändler immer wieder als alternative Ursache zu den Papierschlämmen angeführt. Auch Toilettenpapier sei mit PFAS-Vorläufersubstanzen beschichtet und die Chemikalien könnten ja auch auf diesem Wege über Klärschlämme auf die Felder gekommen seien, sagte Michael Kasper.
Dieses Argument konnte von dem Gutachter aber sofort widerlegt werden. Die Klärschlämme könne man als Hauptbelastungsquelle ausschließen, so Barkowski. Denn die in den Jahren vor 2008 vorherrschende Komponente in Klärschlämmen sei das PFAS Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) gewesen, die Papierschlämme würden kein PFOS enthalten, und auf den Äckern habe man auch kein PFOS gefunden, ergo seien die Klärschlämme als Ursache der Belastung auszuschließen. Übrigens ebenso wie die von Kerosin, was von Dr. Barkowski ebenfalls dargelegt wurde. Dafür bräuchte man eine flächige und nicht parzellengenaue Verteilung der PFAS.
Für Barkowski fügen sich die vielen kleinen Puzzleteile der Untersuchungen also zu einem stimmigen Gesamtbild zusammen; Durch den Einsatz von Kompostgemischen mit Papierfaserabfällen gelangten PFAS-Vorläufersubstanzen auf landwirtschaftliche Flächen. Dort wurden sie mikrobiologisch zu nicht abbaubaren, wasserlöslichen PFAS umgewandelt, die mit dem Sickerwasser ins Grundwasser gelangten und so die Brunnen der Stadtwerke Rastatt erreichten – ein Prozess, der bis heute anhält.
Nach der vierstündigen Befragung des Sachverständigen wurde dieser vom Vorsitzenden Richter Brede entlassen.
Gütliche Einigung möglich?
Zum Abschluss kündigte Brede an, dass das Gericht weitere Fragen klären müsse – etwa zur genauen Beprobung der Ackerflächen und auch, ob die GW-Belastung im Wesentlichen durch die Flächen zu erklären sei, die vom Komposthändler mit seinen Gemischen beaufschlagt worden seien.
Könnten sich beide Parteien stattdessen eine gütliche Einigung vorstellen? Das war die Frage, die sich für Brede nach dem langen Verhandlungstag stellte: Es sei unstrittig, dass die Flächen mit Papierschlamm-Kompost beaufschlagt worden seien und es stelle sich einfach die Frage, ob der Komposthändler nicht bereit sei, sich mit einer nennenswerten Summe an den Sanierungsmaßnahmen zu beteiligen? Eine Insolvenz des Unternehmens sei ja für niemanden erstrebenswert.
Rechtsanwalt Andreas Conzelmann stellte hierzu klar, dass es noch keinen konkreten Vorschlag gebe. Olaf Kaspryk erklärte, er könne zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nichts dazu sagen, betonte jedoch, dass sich die Stadtwerke durch den heutigen Verhandlungstag in ihrer Argumentation bestätigt fühlen würden, eine Auffassung, die auch seine Rechtsanwälte teilten.
Der Vorsitzende Richter Brede erklärte abschließend, dass sich das Gericht nach der heutigen Sachverständigenanhörung beraten und am 10.11.2025 seinen Beschluss verkünden würde, der das weitere Vorgehen erklären werde.
Update 11.11.2025
Die Kammer hat am 10.11.2025 einen Beweisbeschluss verkündet. Danach soll zur Behauptung der Klägerin, dass die Belastung der im Streit stehenden Flächen mit PFAS „schlaggetreu“ sei, also klar begrenzt auf die mit dem Kompost-Papierschlamm-Gemisch beaufschlagten landwirtschaftlichen Schlägen sei, ein Zeuge vernommen werden. Fortsetzungstermin zur Beweisaufnahme war auf Montag 12.01.2026, 09.30 Uhr, Saal 019 bestimmt. Sie wurde auf Montag, 23.2.2026 verschoben.
Hintergrund-Links:
- Pressemitteilung des Landgerichts (22.10.2025): Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen die Umweltpartner Vogel AG wegen PFC-Belastung
- Pressemitteilung der Stadtwerke Rastatt (17.10.2025): Im PFAS-Prozess gegen Verursacher geht es weiter
- Wer haftet für die Folgen der PFAS-belasteten Böden? (14.3. 2022) Zivilklage Stadtwerke Rastatt gegen den Komposthändler
- Gericht verurteilt Kompostunternehmer wegen PFAS-Belastung – der zeigt sich schockiert (25.7.2024) Badische Neueste Nachrichten
- Kanzlei FranssenNusser2021, Landgericht Baden-Baden, Teil- und Grundurteil vom 25. Juli 2024 – 3 O 319/17 – zur Haftung eines Kompostunternehmers wegen PFC-Belastung des Trinkwassers
- Wie die Stadtwerke Rastatt mit PFAS umgehen – Olaf Kaspryk im Gespräch (30. Juli 2024)
- PFAS im Trinkwasser sind kein Kavaliersdelikt; 4. PFAS-Forum der Stadtwerke Rastatt (6.8.2025)
- Wasserwerk in Rastatt-Ottersdorf: Innovative Anlage filtert PFAS (12.7.2024)
- Stadtwerke Rastatt und Stadt Bühl verklagen das Land (12.3. 2023)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wer haftet für die Folgen der PFAS-belasteten Böden? (Verhandlung 14.3.2022)
Verhandelt wurde 2022 aus Platzgründen im Kloster Lichtental in Baden-Baden, Foto Klatt
„Es geht hier nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet“, betont Dr. Dominik Greinacher, der klageführende Anwalt der Stadtwerke Rastatt. Am 14. März 2022 war der zweite Anlauf für den Zivilprozess der Stadtwerke Rastatt gegen das Kompostunternehmen der Region Mittelbaden vor dem Landgericht Baden-Baden. Der Prozess war bereits für den 26. März 2021 angesetzt gewesen, wurde aber Corona-bedingt und wegen des hohen Publikumsinteresses verschoben. Die Stadtwerke verlangen Schadenersatz in Höhe von 6,5 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten, die künftig noch auf den Versorger zukommen könnten.
Im Mai 2019 hatten die Stadtwerke Rastatt die Klage gegen den Komposthändler eingereicht, wie sie auf ihrer Homepage ausführlich darstellen. „ Durch Rückstände von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Grundwasser sind dem Rastatter Wasserversorger bis dato rund 6,5 Millionen Euro Kosten entstanden. Verursacht worden sind diese Schäden höchstwahrscheinlich durch den Betreiber von Kompostbetrieben, der bis Ende des Jahres 2008 Kompost mit PFAS/PFC-haltigen Rückständen auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht hat oder aufbringen ließ. Das in der Mischung enthaltene PFAS/PFC wird ausgewaschen und gelangt über den Boden ins Grundwasser, aus dem die Stadtwerke Rastatt Trinkwasser gewinnen. Diese Verunreinigung hat zu umfangreichen Schäden sowie entsprechenden Vorsorgemaßnahmen bei den Stadtwerken Rastatt geführt. Diese sehen den Komposthändler auch für künftige Schäden durch den PFAS/PFC-Eintrag und deren Behebung in Haftung: Wer den Schaden verursacht hat, soll für dessen Behebung und Folgekosten aufkommen. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip“, so die Stadtwerke.
Die Vertreter der Klägerin Stadtwerke Rastatt, links im Bild die beiden Anwälte Dr. Dominik Greinacher (links), Dieter Eckert (zweiter von links). Bildquelle: Oliver Hurst
Es ist nicht die erste Klage gegen den Komposthändler. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte Ende Januar 2017 die Ermittlungen gegen ihn nach drei Jahren eingestellt: „Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten, die sich durchaus unterscheidet von der verwaltungsrechtlichen Störerhaftung, konnte nach alledem aus objektiven wie subjektiven Gesichtspunkten nicht sicher festgestellt werden“.
Der Komposthändler wiederum klagte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe dagegen, dass ihm vom Landratsamt Rastatt und der Stadt Baden-Baden die Kosten für die bodenschutzrechtlichen Untersuchungen auf PFAS/PFC von mehr als 240.000 Euro in Rechnung gestellt worden seien, das VG wies diese Klage mit einer 80-seitigen Begründung letztendlich ab, das Urteil ist rechtskräftig.
Nun also der Zivilprozess, bei dem sich die Stadtwerke gar keine schlechten Erfolgschancen ausrechnen, da zum Beispiel die Verjährung im Straf- und im Zivilrecht eine unterschiedliche Bedeutung hat wie Greinacher gegenüber den BNN bereits im letzten Jahr erklärte. „In unserem Fall beginnt sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz erst mit dem Abschluss des Schadensereignisses. Das heißt, dass die Verjährung unserer Ansprüche noch gar nicht begonnen hat, da die PFAS/PFC nach wie vor aus dem Boden in das Grundwasser gelangen, der Schaden dauert also an und ist nicht abgeschlossen“, so Greinacher. Und es geht bei der Zivilklage natürlich darum, wer für die PFAS-Belastungen im Grundwasser geradestehen muss.
In einem Pressevorgespräch am 7. März ergänzte Greinacher dann im Hinblick auf den kommenden Prozess, dass man mittlerweile auch ermutigende Neuigkeiten seitens des Gerichts zu berichten habe. Denn das Gericht habe bereits im Vorfeld der Verhandlung in ausführlichen Hinweisbeschlüssen dargelegt, dass es der Rechtsauffassung der Stadtwerke Rastatt folgt. „Die Stadtwerke Rastatt haben bewiesen, was sie zu beweisen hatten“, fasst Dominik Greinacher zusammen und fügt an: „Deshalb hat das Gericht die Beweislast umgekehrt.“
Die Stadtwerke haben detailliert vorgetragen, dass der Komposthändler Papierschlämme, also Rückstände aus Produktionsabwässern der Papierindustrie angenommen, verarbeitet und weitergegeben hat, und hierfür auch umfangreich Beweis angetreten. Sie haben durch Dokumente wie Lieferscheine und Begleitpapiere dokumentiert, dass die angenommenen, verarbeiteten und ausgebrachten Papierschlämme mit PFAS/PFC verunreinigt waren; Schlämme dieser Art aus den anliefernden Papierfabriken im Murgtal und andernorts seien jedenfalls zu dieser Zeit stets oder überwiegend mit PFAS/PFC verunreinigt gewesen. Dem Antrag der Stadtwerke, hierüber das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, hat das Gericht inzwischen entsprochen; es steht jedoch noch aus.
Deswegen müssen die Stadtwerke, vereinfacht gesagt, nun zunächst nur beweisen, dass das Kompostwerk samt Ausbringungsstruktur geeignet war, die PFAS/PFC-Verunreinigungen zu verursachen. Diesen Beweis habe man erbracht und nun müsse der Komposthändler andere konkret geeignete Ursachen darstellen und beweisen, so Greinacher. Die Stadtwerke Rastatt haben als Wasserversorger bereits einen Schaden in Millionenhöhe erlitten. Dieses Geld wollen sie von dem Kompostunternehmer wiederhaben. „Es geht hier nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet“, stellte Greinacher klar.
Unerwarteter Prozessverlauf
Nach dieser langen Vorgeschichte und dem Pressevorgespräch am 7. März ließ der Prozess selbst dann so manchen allerdings etwas ratlos zurück.
Dass Kläger und Beklagte in so ziemlich jedem Punkt anderer Meinung waren, ist nachvollziehbar. Die Fragen der Richter des Landgerichts waren aber eher unerwartet; wie man die Flächen untersucht habe, wieso man so sicher über die Ackerschlags-genaue Ausbringung der Papierschlamm-Komposte sei oder was man über die PFAS/PFC-Belastung des Grundwassers vor der ersten Messung im Jahr 2012 sagen könne. Vom Komposthändler wollte man wissen, wieso er überhaupt die Papierschlämme angenommen habe und wieso er sicher sei, dass eben nicht die Papierschlämme ursächlich für die PFAS/PFC-Belastung des Grundwassers seien. Es ging um Konsistenz und Farbe der Papierfasern, um Klärschlämme und auch erneut um Flugbenzin.
Die beklagte Seite bestritt, dass die Fasern PFAS/PFC-haltig gewesen seien, sie bestritt, dass die Belastung an den Ackerrändern enden würde, ebenso bestritt man, dass das PFAS/PFC-Verteilungsmuster auf die Papierschlämme als Ursache hinweisen würde.
Letztendlich konkretisierte das Landgericht die Anforderungen an die Beweisführung im Rahmen seiner bisherigen, schriftlichen Ausführungen zur Beweislast; insbesondere erklärte der Vorsitzende, dass er die Ergebnisse der umfangreichen Sachverhaltsermittlungen durch die Umweltbehörden nicht ohne Weiteres anerkennt. Die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der im Fall des Komposthändlers bereits ergangenen Urteile seien hier nicht eins zu eins zu übernehmen. Es erging der Beschluss, am 13. Juni 2022 weiter mündlich zu verhandeln. Auf die Frage des Vorsitzenden nach einer Vergleichsbereitschaft erklärten beide Parteien, dass das derzeit nicht in Frage komme.
Update Pressemitteilung Landgericht 1. Juni 2022:
Rechtsstreit der Stadtwerke Rastatt gegen die Umweltpartner XXX wegen Umweltschadensersatz
Die zuständige Zivilkammer 1 des Landgerichts Baden-Baden hat auf Antrag der Klagepartei eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Es geht dabei vor allem um die Behauptung der Klagepartei, die Beklagte habe durch Aufbringung von Abfällen aus der Papierindustrie auf bestimmten Flächen zwischen 2006 und 2008 die Verunreinigung des Brunnenwassers der Brunnen Niederbühl und Rauental durch PFC verursacht. Grundlage der Begutachtung sind im wesentlichen Wasserproben aus dem An- und Abstrom der o.g. Brunnen und Flächen.
Den für den 13.06.2022 vorgesehene Verhandlungstermin hat die Kammer aufgehoben.
© Patricia Klatt


