Beschränkte Sicht auf PFAS-Beschränkung 

PFAS sind aus unserer modernen Welt momentan nicht wegzudenken, man findet sie überall: von der Zahnseide über Teflonpfannen bis zum Marsroboter. Die persistenten und gesundheitsschädlichen PFAS verteilen sich weltweit über Luft, Flüsse und Ozeane, man findet sie in Eisbären oder Seerobben ebenso wie in Wildschweinen und Regenwürmern, sogar in der Meeresgischt und im Regen hat man sie gemessen.
Die Behörden schätzen, dass in den nächsten 30 Jahren etwa 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt gelangen würden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb sollen die PFAS nun als Gruppe beschränkt werden. Fünf Länder, darunter auch Deutschland, reichten im Februar einen Vorschlag zur PFAS-Beschränkung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein. Am 25. September 2023 endete die öffentliche Konsultation; es  gab 5600 Einreichungen dazu.

Worum geht es bei der PFAS-Beschränkung wirklich? Ich habe bei den Bundes- und Landesbehörden nachgefragt:


Wir brauchen einen gut organisierten Einstieg in den Ausstieg aus den PFAS

Wenn man am 25.9. bei Google oder Bing die News zum Suchbegriff „PFAS“ aufgerufen hat, reihte sich eine alarmierende Neuigkeit an die nächste: Die Angst vor dem Aus der PFAS (Süddeutsche), Keine Energiewende mit PFAS-Verbot: Streit um Ewigkeitschemikalien (FAZ),  Verbände warnen vor Folgen bei generellem Verbot von PFAS-Chemikalien (Handelsblatt) oder auch PFAS-Verbot gefährdet europäische Hightech-Anwendungen (pressebox). Als Unbeteiligter musste man zwangsläufig den Eindruck gewinnen, dass hier ein völlig falscher Weg mit einem weiteren von unzähligen Verboten eingeschlagen wird.

Wir brauchen einen gut organisierten Einstieg in den Ausstieg der PFAS, so das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf meine Frage zu ihrer Einschätzung der PFAS-Beschränkung (1),  die von Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden im Februar bei der ECHA eingereicht worden war. Das Dossier ist von den Fachleuten der fünf Länder in den letzten drei Jahren erarbeitet worden und umfasst rund 2000 Seiten.

Bereits im Jahr 2014 wurde auf dem Dioxin-Symposium in Madrid das Madrid Statement on Poly- and Perfluoroalkyl Substances (PFASs) vorgestellt, das von mehr als 250 Wissenschaftlern aus 38 Ländern unterzeichnet wurde. Diese Erklärung dokumentierte schon damals den wissenschaftlichen Konsens über die Persistenz und das Schadenspotenzial von poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) und legte einen Fahrplan fest, um die erforderlichen Informationen zu sammeln und weitere Schäden zu verhindern (2).  

Das BMUV sieht die Dringlichkeit des Handelns im Zusammenhang mit PFAS sehr klar: „PFAS werden weltweit in Gewässern, Luft und Böden nachgewiesen. Auch in Deutschland führen sie vielerorts zu Belastungen von Wasser und Böden. Ein Wiederentfernen der PFAS aus der Umwelt ist in der Regel weder technisch möglich noch finanziell durch die Gesellschaft leistbar. Wir können lediglich und dann auch nur mit großem Aufwand punktuelle Belastungen angehen“.

Hauptgrund für die Beschränkung ist die extreme Langlebigkeit der PFAS in der Umwelt (bis zu hunderte von Jahren) kombiniert mit der Nicht-Rückholbarkeit. Informationen zu anderen negativen Eigenschaften einzelner Vertreter der PFAS wie Mobilität, Bioakkumulationsverhalten, Toxizität beim Menschen oder der Umwelt, hormonverändernde (endokrine) Eigenschaften, Treibhauspotential und Gefährdung von Boden, Grund- und Trinkwasser sind ebenfalls im Dossier der Behörden aufgeführt und bewertet (3) (Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder des BMUV zu der PFAS-Beschränkung)

Umweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) teilt die Besorgnis der Behörden aus den fünf Staaten, die großen Handlungsbedarf für die Gruppe der PFAS sehen und deshalb ein entsprechendes wissenschaftliches Dossier vorgelegt haben. „Das Dossier der Behörden wurde über lange Zeit intensiv vorbereitet und umfasst eine Vielzahl von Stoffen. Die Regulierung großer Stoffgruppen unter der REACH-Verordnung ist auch kein Neuland, sondern etablierte Praxis“, so die Pressesprecherin des Ministeriums auf meine Anfrage.

 Und was sagt das Wirtschaftsministerium dazu? 

Grundsätzlich liege die Federführung für die PFAS beim BMUV, betont die Pressesprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf meine Anfrage hin. „Bundesminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) hat bei dem Thema für eine differenzierte Regulierung geworben. Es muss nach dem Einsatzbereich differenziert werden. 

•Dort, wo es Anwendungen im verbrauchernahen Bereich gibt, ist eine Regulierung erforderlich. 

•Im industriellen Bereich, wo der Einsatz für wichtige Zukunftstechnologien erfolgt, wie Halbleiter, Elektrolyseure muss aber ein differenzierter Ansatz erfolgen, da hier der Einsatz in geschlossenen Systemen erfolgt und der Einsatz zugleich für die Technologieentwicklung in Zukunftsfeldern wichtig ist“, so das BMWK und ergänzt,

•dass die Entwicklung von Substituten bzw. der Verzicht des Einsatzes besorgniserregender Materialien im Materialforschungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Vom Material zur Innovation" aufgegriffen werde“. 

 

Auch das BMUV sieht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung und auf meine Frage heißt es dazu, dass sich auch bereits mehrere Industrieverbände und einzelne Unternehmen zu ihrer Verantwortung und zu einem Ausstieg aus der Verwendung von PFAS bekannt hätten. Diese Bekenntnisse begrüße man sehr. 
„Wenn für bestimmte wichtige Verwendungen noch keine Alternativen zu PFAS vorliegen, wird es sinnvolle Ausnahmen geben. Insbesondere können Übergangsfristen dafür sorgen, dass sich die verschiedenen Branchen in angemessener Zeit an die neuen Rahmenbedingungen anpassen können“, so das Umweltministerium.  Wo noch Zeit für die Entwicklung von PFAS-freien Alternativen notwendig sei, solle es auch die Zeit geben, um solche Lösungen zu entwickeln. Auf der anderen Seite gebe es schon heute eine Reihe von PFAS-Alternativen für bestimmte Verwendungen, von anderen Stoffen über andere Verfahren oder sonstigen Lösungen, und zwar mit zunehmender Tendenz, und die sollten dann eben auch genutzt werden.

Kein Totalverbot für PFAS vorgeschlagen

„Wichtig ist aber, dass die Behörden kein Totalverbot für PFAS vorschlagen, wie dies manchmal fälschlich dargestellt wird, ganz im Gegenteil, sie sind diesen Weg bewusst nicht gegangen. Die Behörden schauen sich alle PFAS-Verwendungen ganz differenziert an. Das Dossier der Behörden wird sich zudem im weiteren REACH-Verfahren durch die umfangreichen Konsultationen und das weitere wissenschaftliche Verfahren auch noch entsprechend weiterentwickeln“, so das BMUV.

Diesen Weg nun weiterzugehen ist absolut richtig. Zugleich gilt aber auch, dass sich weder mein Haus noch die Bundesregierung derzeit in der Sache positionieren, da die wissenschaftlichen Arbeiten ja noch laufen. Erst auf Basis einer soliden wissenschaftlichen Grundlage und eines Vorschlags der EU-Kommission wird dann eine Positionierung erfolgen (Steffi Lemke, Bundesumweltministerin).

Die Positionen des Bundes sind also klar und man wartet ab, wie sich der Beschränkungsvorschlag nun mitsamt der vielen Eingaben weiterentwickeln wird und wird dann eine Einschätzung des Bundes abgeben.

 

Beispiel Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist durch großflächige PFAS-Belastungen in Mittelbaden von der Problematik in besonderem Maße betroffen und muss bereits jetzt große Anstrengungen unternehmen und viel Geld investieren, um die Belastung einigermaßen zu „händeln“ (4). Aber die Ansichten hinsichtlich des eingereichten PFAS-Beschränkungsvorschlages gingen hier in den letzten Monaten weit auseinander und es wurde kontrovers diskutiert, bis letztendlich ein gemeinsamer Konsens erarbeitet werden konnte.

Pro Beschränkungsvorschlag

Der betroffene  Landkreis Rastatt hat sich in dieser Sache klar positioniert und „der Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung des Landkreises Rastatt bekennt sich in Anbetracht der Schadensdimension und der Belastung der Allgemeinheit, der Lebensgrundlagen Boden und Wasser und der Bevölkerung im Landkreis Rastatt zum EU-Beschränkungsvorschlag. Er begrüßt die Bestrebungen der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich, ein rasches und weitreichendes PFAS-Verbot entsprechend dem Beschränkungsvorschlag auf europäischer Ebene zum Schutze der Menschen und der Umwelt zu erwirken“ . Die Stellungnahme ist auf der Homepage des Landratsamtes online gestellt (5).

Auch Baden-Württembergs Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) hat den Vorschlag als zuständige Fachministerin bereits kurz nach dessen Veröffentlichung befürwortet: Baden-Württemberg unterstützt die Initiative der Bundesregierung, auf EU-Ebene die Ewigkeits-Chemikalien PFAS zu verbieten (Pressemitteilung (PM), 27.2.) Damit gehe die Ministerin konform mit allen anderen UmweltministerInnen der Länder, wie der entsprechende Beschluss der Umweltministerkonferenz zeige, so ihre  Pressesprecherin auf meine erneute Nachfrage dazu Ende August. 
Für Walker dürfen PFAS „nicht mehr in diesem enormen Umfang in die Umwelt gelangen. Die gesundheitlichen Folgen können wir heute noch nicht abschätzen“. Ministerin Walker sieht die Problematik für die Wirtschaft, appelliert jedoch zugleich, rechtzeitig alternative Stoffe zu entwickeln beziehungsweise auf bereits vorhandene Alternativen zurückzugreifen“ (6)
Vor diesem Hintergrund müssen im weiteren Verfahren zum aktuellen Beschränkungsvorschlag praktikable Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die einerseits geeignet sind, den Eintrag von PFAS in die Umwelt zu vermeiden bzw. zu minimieren, andererseits einen umsetzbaren Weg aufzeigen, für gesellschaftlich relevante Bereiche die sichere Anwendung und Verwendung von PFAS zu ermöglichen. 
Dies gilt insbesondere so lange für gesellschaftlich relevante Produkte und Verwendungen keine Ersatzstoffe vorhanden sind. Die Übergangsfristen und adäquaten Ausnahmen müssen die jeweiligen Belange angemessen berücksichtigen, bestätigte mir das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. 
Auch die Agrar- und Verbraucherschutzministerkonferenz (7) und die Internationale Gewässerschutz-Kommission des Bodensees (8) unterstützen übrigens den PFAS-Beschränkungsvorschlag. 

Und die Pressestelle des baden-württembergischen Sozialministers Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) bestätigte mir auf meine Anfrage im Zusammenhang mit den neuen Blutuntersuchungen auf PFAS in Mittelbaden bereits im Juni, dass die gemeinsame Regelung der PFAS als Gruppe aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes zu befürworten sei. Sie verhindere, dass nach Verbot eines Stoffes auf einen weiteren Stoff dieser Gruppe ausgewichen werden könne, dessen gesundheitsschädigendes Potential aufgrund fehlender Studien noch nicht bekannt sei. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass beispielsweise die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten nicht gefährdet sei.

Gegenwehr bei Industrie, Chemie und Wirtschaftsministerin

Trotz wissenschaftlicher Erkenntnisse, Übergangsfristen und Ausnahmen sorgt(e) der PFAS-Beschränkungsvorschlag aber für heftige Reaktionen und Gegenwehr bei Industrievertretern und -verbänden und die diversen Positionspapiere erreichen beeindruckende Mengen. Diesen Bedenken hat sich die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) angeschlossen, „die bisherigen Planungen der EU sind offensichtlich ohne die erforderliche Daten- und Informationsbasis erfolgt“ (PM, 29.06.2023, (9)); eine Auffassung, die Jona Schulze vom Umweltbundesamt deutlich zurückweist: „Zu den einzelnen Verwendungen wurde umfangreich recherchiert, um eine differenzierte Bewertung zu ermöglichen (10)“. 

Bei der eindeutigen Positionierung von Umweltministerin Thekla Walker in der PM vom Februar handele es sich um eine PM, die „die persönliche Einstellung der Umweltministerin ausdrückt“ so die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) auf meine Anfrage. Aktuell werde von den betroffenen Ressorts innerhalb der Landesregierung eine Stellungnahme abgestimmt, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingebracht werden solle (s.u.). 

Für die Wirtschaftsministerin werden „die extremen Auswirkungen zu wenig berücksichtigt, die ein Verbot, selbst mit Übergangsfristen wie bislang vorgesehen, auf Menschen und Umwelt haben wird“, wie mir die Pressestelle ausführlich darlegte. Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Energieerzeugung, Halbleiterfertigung, Maschinen- und Anlagenbau sowie die Elektroindustrie wären nach aktuellem Stand massiv von den Einschränkungen betroffen. Es sei die klare Aussage aller einschlägigen Experten aus Wirtschaft und Forschung, dass die aktuell vorgesehenen Ausnahmen und Übergangsfristen bei weitem nicht ausreichend seien, um PFAS-Stoffe beispielsweise in medizintechnischen Systemen ersetzen zu können. 

Bis zu 13 Jahre Übergangsfrist sind in dem Beschränkungsvorschlag vorgesehen; zu wenig, sagen die einschlägigen Experten. Warum das so ist und wie lange man denn nun brauchen würde, bleibt aber unklar, denn auch das WM konnte weder genauere Aussagen zu der Dauer der benötigten Übergangszeit treffen noch Alternativzeiträume nennen. „Die Zeiträume für die Produktentwicklung von den Anfängen bis zur Marktreife vorherzusagen, ist – wie bei aller Forschungsarbeit – praktisch unmöglich. Bis zum Vorliegen eines marktfähigen Produkts können mehrere Jahre oder auch Jahrzehnte vergehen. Zuweilen bleiben die Forschungsbemühungen auch nach mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten ohne Ergebnis  – das liegt eben in der Natur der Forschungsarbeit. Daher machen zeitliche Vorgaben keinen Sinn“, so die Pressestelle des WM. 

Hinsichtlich der Emissionen bei der Produktion, Verwertung oder des Recycelns der Fluorpolymere vertraut das WM auf die Kompetenz der Industrie und der angeschlossenen Firmen und es wird seitens der Pressestelle betont, dass eine umweltgerechte Entsorgung von Teflon ebenso wie für alle anderen Fluorpolymere Stand der Technik sei, dies erfolge in der Regel unter großer Hitze. 
Die Aufsicht des Verbrennungsprozesses obliege den Verwertungsunternehmen, die ihrerseits Genehmigungsverfahren, Kontrollen und Vorgaben erfüllen müssten. Die Industrie habe durch entsprechende Regelwerke die Kompetenz, PFAS-Substanzen emissionsfrei herzustellen, sie in Produkten oder Produktionsprozessen einzusetzen, die keinerlei Emissionen verursachen und sie letztendlich auch sortenrein zu entsorgen. Derzeit seien darüber hinaus auch im Land Forschergruppen damit befasst, Recyclingverfahren für eine Rückführung von Fluorpolymeren in die stoffliche Verwertung zu entwickeln.

"Dazu kann ich nur sagen: Ich möchte jetzt ja nicht die Rolle der Kassandra übernehmen, aber mit der Rolle und Verantwortung und Kompetenz der Verwertungsunternehmen haben wir in Mittelbaden so unsere eigenen Erfahrungen gemacht. Das Resultat ist eine der großflächigsten PFAS-Belastungen, die wir in Deutschland haben, diese Belastung wird international als ein besonders gravierender Fall eingestuft" (pers. Meinung P. KLatt)

Soweit die Auffassungen von Industrie und Wirtschaftsministerium. Weitere Anfragen zum Thema wurden auch von der AfD am 14.3.2023 (Drucksache 17 / 4389) und von der FDP am 3.5.2023 (Drucksache 17 / 4682) an den Landtag gestellt, erstere befasst sich mit den PFAS in Windrädern und die zweite behandelt verschiedene Aspekte des "weitgehend undifferenzierten Verbotes per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen in der EU" und den Auswirkungen auf die baden-württembergische Industrie.  Beide Anfragen wurden auf zehn bzw. 17 Seiten von Ministerin Walker ausführlich beantwortet.

 

Konsultationsbeitrag der Landesregierung zum PFAS-Beschränkungsvorschlag

Nachdem sich die Ministerien unterschiedlich zu dem PFAS-Verbot positioniert hatten, gab es dann letztendlich die angekündigte Stellungnahme der baden-württembergischen Landesregierung dazu, die “umfänglich zwischen den verschiedenen Mitgliedern der Landesregierung erarbeitet und abgestimmt wurde”, wie die Pressesprecherin des Umweltministeriums betonte. In der fünfseitigen Stellungnahme geht es  nicht nur um die Folgen für die Industrie, sondern an erster Stelle wird genannt, dass ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sichergestellt und insbesondere gewährleistet sein soll, dass der Eintrag von PFAS in die Umwelt vermieden beziehungsweise minimiert wird. Außerdem werden geschlossene Kreislauf- und Produktionssysteme gefordert, was man angesichts der globalen PFAS-Verbreitung über Wasser und Luft nur unterstützen kann. Als Fazit setzt sich die Landesregierung  “für einen differenzierten Regulierungsrahmen ein. Bei gesellschaftlich relevanten Verwendungen, in denen es keine Alternativen zur PFAS-Anwendung gibt, muss es angemessene Übergangsvorschriften und adäquate Ausnahmen geben. Zusätzlich muss die Forschung für alternative Materialien intensiviert werden”.

Leider ist dieser Beitrag der Landesregierung bis heute nirgendwo online gestellt.

 

Stand der Dinge bei der ECHA (2.10.2023)

Bei Abschluss der Konsultation am 25. September hatte die ECHA mehr als 5 600 Kommentare von mehr als 4 400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen erhalten (11).    
„Die Kommentare werden von den wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA geprüft, und diejenigen, die relevante, evidenzbasierte Informationen liefern, werden im Meinungsbildungsprozess berücksichtigt. Die fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, werden auch die Beiträge aus der Konsultation prüfen und ihren ursprünglichen Vorschlag auf der Grundlage dieser Beiträge möglicherweise aktualisieren. 
Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Website der ECHA veröffentlicht. Informationen, die von den Konsultationsteilnehmern als vertraulich bezeichnet werden, werden nicht veröffentlicht. Kommentare, die sehr kurz vor Ablauf der Frist eingegangen sind, werden derzeit bearbeitet und in Kürze veröffentlicht. 
Der RAC und der SEAC bewerten die vorgeschlagene Beschränkung und berücksichtigen die im Rahmen der Konsultation eingegangenen relevanten Informationen. Die Ausschüsse erarbeiten ihre unabhängigen, wissenschaftlichen Stellungnahmen in einer Reihe von Sitzungen, in denen die Entwürfe der Stellungnahmen diskutiert werden. Dabei wird allen Aspekten und betroffenen Sektoren Aufmerksamkeit geschenkt. Die ECHA wird der Europäischen Kommission die endgültigen Gutachten so schnell wie möglich vorlegen und gleichzeitig eine angemessene Prüfung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse gewährleisten. Sobald die Ausschüsse ihre Stellungnahmen angenommen haben, werden sie der Öffentlichkeit mitgeteilt. Die Kommission wird dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden“. (Übersetzt aus der englischen Orginalversion)


Und wer sich nun vielleicht noch fragt, was denn eigentlich die NGO‘s oder die Finanzwelt zu der geplanten europäischen PFAS-Beschränkung sagen, kann in meiner PFAS-Broschüre ab Seite 47 mehr dazu lesen (4). 

 

Stand der Dinge bei der ECHA (13. März 2024):

"Next steps for PFAS restriction proposal

The European Chemicals Agency (ECHA) outlines how its two scientific committees will progress in evaluating the proposal to restrict per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in Europe.

Helsinki, 13 March 2024 – Following the screening of a large number of comments received during the consultation, ECHA is clarifying the next steps for the proposal to restrict PFAS under REACH, the EU’s chemicals regulation.

The Agency’s scientific committees for Risk Assessment (RAC) and for Socio-Economic Analysis (SEAC) will evaluate the proposed restriction together with the comments from the consultation in batches, focusing on the different sectors that may be affected.

In tandem, the five national authorities who prepared the proposal, are updating their initial report to address the consultation comments. This updated report will be assessed by the committees and will serve as the foundation for their opinions.

The sectors and elements that will be discussed in the next three committee meetings are:

    March 2024 meetings:
        Consumer mixtures, cosmetics and ski wax;
        Hazards of PFAS (only by RAC); and
        General approach (only by SEAC).
    June 2024 meetings:
        Metal plating and manufacture of metal products; and
        Additional discussion on hazards (only by RAC).
    September 2024 meetings:
        Textiles, upholstery, leather, apparel, carpets (TULAC);
        Food contact materials and packaging; and
        Petroleum and mining.

More information about the committees’ plans to evaluate the remaining sectors and about the next procedural steps will be announced as work advances. This information will be communicated in conjunction with the committee meetings.

ECHA is making every effort to progress opinion making, following the updates made to the proposal by the five national authorities. The Agency will deliver the final opinions to the European Commission in the shortest possible timeframe while ensuring their transparency, independence and high quality."

(Quote: News ECHA: https://echa.europa.eu/-/next-steps-for-pfas-restriction-proposal )

 

Links:
(1) ECHA publishes PFAS restriction proposal, ECHA/NR/23/04, (07.02.2023), https://echa.europa.eu/-/echa-publishes-pfas-restriction-proposal 
(2) Blum, A. et al., The Madrid Statement on Poly- and Perfluoroalkyl Substances (PFASs), (1 May 2015 ), https://ehp.niehs.nih.gov/doi/10.1289/ehp.1509934 
(3) Staatssekretärin Christiane Rohleder zu PFAS-Beschränkungsvorschlag, BMUV (03.08.2023), https://www.bmuv.de/meldung/staatssekretaerin-christiane-rohleder-zu-pfas-beschraenkungsvorschlag
(4) PFAS in Mittelbaden – Auf der Suche nach Lösungen, Juli 2023  https://pfas-dilemma.info/pfas-broschueren/63-pfas-broschuere-update-2023  
(5) Landkreis Rastatt unterstützt den europäischen PFAS-Beschränkungsvorschlag, (27.09.2023), https://www.landkreis-rastatt.de/mitteilungen/landkreises+rastatt+unterstuetzt+den+europaeischen+pfas-beschraenkungsvorschlag 
(6) Baden-Württemberg steht hinter PFAS-Verbots-Initiative, (27.02.2023),  https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-steht-hinter-pfas-verbots-initiative?highlight=pfas 
(7) Ergebnisprotokoll der 19. Sitzung der Verbraucherschutzministerkonferenz am 30. Juni 2023 in Konstanz, S.98ff, https://www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/documents/ergebnisprotokoll-19-vsmk_oeffentlich_18-07-2023_1689678836.pdf
(8) PFAS – eine problematische Schadstoffgruppe auch im Bodensee (17.05.2023), https://www.igkb.org/die-ikgb/news-detail/was-ist-lorem-ipsum-17-05-2023 
(9) Wirtschaftsministerin tauscht sich mit Vertretern aus Wirtschaft und Forschung zum geplanten PFAS-Verbot aus, (29.06.2023), 
 https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wirtschaftsministerin-tauscht-sich-mit-vertretern-aus-wirtschaft-und-forschung-zum-geplanten-pfas-verbot-aus
(10) Fragen an Jona Schulze, Umweltbundesamt (21.09.2023),  https://pfas-dilemma.info/pfas-gespraeche/67-fragen-an-jona-schulze 
(11) ECHA receives more than 5 600 comments on PFAS restriction proposal,ECHA/NR/23/24 (26.09.2023), https://echa.europa.eu/-/echa-receives-5-600-comments-on-pfas-restriction-proposal 
 

PFAS Mittelbaden

PFAS Global

Ja, nein, vielleicht?

PFAS Aktuelles