Auch Rinderleber wird regelmäßig auf PFAS kontrolliert, Symbolbild, Foto Klatt

TWI-BUW-Werte für PFAS in Mittelbaden: enge Abstimmung mit europäischen Vorgaben,

Seit man sich in Mittelbaden im Jahr 2014 mit den ersten PFAS-Nachweisen in Pflanzen und Tieren konfrontiert sah, stand man vor dem Problem, wie man damit umgehen sollte. Denn Grenzwerte für PFAS in Lebensmitteln gab es weder damals noch gibt es sie heute.

Wenn man etwas beim hiesigen PFAS-Skandal in Mittelbaden zur Kenntnis nehmen muss, dann ist es die Tatsache, dass es an verwirrenden Vorschriften keineswegs mangelt. Seit man sich 2014 mit den ersten PFAS-Nachweisen in Pflanzen und Tieren konfrontiert sah, stand man vor dem Problem, wie man damit umgehen sollte. Denn Grenzwerte für PFAS in Lebensmitteln gab es weder damals noch gibt es sie heute. Um die Verbrauchersicherheit trotzdem zu gewährleisten, legte der damalige Landwirtschaftsminister Alexander Bonde im Jahr 2015 bereits Beurteilungswerte (BUW-Werte) für sechs PFAS in Lebensmitteln fest. Diese BUW-Werte dürfen bei der Vermarktung der Produkte nicht überschritten werden und sie werden durch das Vorernte-Monitoring und anschließende Lebensmittelkontrollen überprüft.

In den letzten Jahren verschärfte man auf EU-Ebene aufgrund neuer Erkenntnisse die zulässigen Werte und legte die sogenannten TWI-Werte (Tolerable weekly intake, also die tolerierbare Aufnahme pro Woche, s.Faktenbox) fest. Für vier PFAS sind das europaweit 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche. Das würde im schlimmsten Fall bereits mit einem kleinen Stückchen Fisch aus PFAS-belasteten Gewässern erreicht werden, den man pro Woche nur noch essen dürfte. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung bestätigte die TWI-Werte und Landwirtschaftminister Peter Hauk führte in Ermangelung eines gesetzlich festgelegten Grenzwertes für PFAS in Lebensmitteln nun „eine lebensmittelrechtliche Beanstandungsgrenze für höher mit PFAS kontaminierte Lebensmittel ein. Diese soll übergangsweise solange gelten, bis ein gesetzlicher Grenzwert oder bundes- oder EU-einheitlich vereinbarte Managementmaßnahmen festgelegt werden“, wie die Stabsstelle PFC bestätigte.

Die Vorgehensweise in der Lebensmittelüberwachung ist unverändert geblieben. So werden die Untersuchungen auf PFAS wie bisher andauernd fortgeführt und die Lebensmittel der Betriebe und Erzeuger in der Region weiterhin beprobt und auf PFAS untersucht.

 

Faktenbox:

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat im September 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für die Summe von vier PFAS, nämlich Perfluoroktansäure (PFOA), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die wöchentliche Menge an, die bei einer lebenslangen Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt weitere Studien und Maßnahmen für eine weitere Minimierung der Aufnahme. Die Menschen in Deutschland können ihre Exposition gegenüber PFAS als ubiquitäre Umweltkontaminanten kaum beeinflussen.

 



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